KfW-Heizungsförderung ab 21. Juli 2026
Förderung vor dem Heizungstausch realistisch einordnen.
Berechnen Sie unverbindlich, mit welchem Zuschuss Sie beim Austausch Ihrer Heizung nach den ab 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen rechnen können.
Wichtige Hinweise
Die Berechnung ist eine unverbindliche Ersteinschätzung und stellt keine Förderzusage dar. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen der KfW beziehungsweise der Bundesregierung. Die Förderfähigkeit der geplanten Heizung, die technischen Mindestanforderungen, die Voraussetzungen der einzelnen Boni und die anrechenbaren Kosten müssen im Einzelfall geprüft werden.
Der für das 1. Quartal 2027 angekündigte Wertschöpfungsbonus wird hier ab dem 01.02.2027 berücksichtigt. Für Wärmepumpen aus EU-Fertigung werden 15 % Grundförderung und 15 % Wertschöpfungsbonus angesetzt, insgesamt 30 %. Für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung werden 15 % Grundförderung angesetzt. Die endgültigen Voraussetzungen und notwendigen Herstellernachweise müssen anhand der geltenden Förderrichtlinien geprüft werden.
Grund- und Bonusförderung sind grundsätzlich auf 70 % der förderfähigen Gesamtkosten begrenzt. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit genau einer Wohneinheit gilt eine Obergrenze von 80 %, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen höchstens 30.000 Euro beträgt beziehungsweise höchstens 40.000 Euro bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.
Eine Beauftragung oder Ausführung der Maßnahme vor der ordnungsgemäßen Antragstellung kann die Förderung gefährden. Lassen Sie die Fördervoraussetzungen vor Vertragsabschluss beziehungsweise Maßnahmenbeginn prüfen.
Nächster Schritt
Förderung vor dem Heizungstausch prüfen lassen
Als Energieeffizienz-Experte prüfe ich, welche Förderung für Ihr Gebäude tatsächlich infrage kommt, und begleite Sie bei der Antragstellung und der technischen Nachweisführung.